Am 29.10.2025 wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen!
Diese ordnet eine sofortige Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel (u.a. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse), sowie ein Verbot von Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln vor.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Euch hier informieren!
